Begleitetes Fahren ab 17 Kontakt

Früh starten, sicher fahren!

Sammle Fahrpraxis mit Begleitung

Begleitetes Fahren ab 17 eröffnet jungen Fahranfängern die Möglichkeit, bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres in die Fahrpraxis einzusteigen. Mit dieser besonderen Form der Fahrausbildung können Fahranfänger schon mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und dabei von erfahrenen Begleitpersonen unterstützt werden. Das begleitete Fahren bietet nicht nur einen frühen Zugang zur Mobilität, sondern fördert auch die Fahrsicherheit. Erfahrene Begleitpersonen bieten nicht nur Sicherheit, sondern auch die Möglichkeit, von ihren Erfahrungen zu profitieren.

Fahranfänger

Um am Begleiteten Fahren ab 17 teilzunehmen, musst du mindestens 16,5 Jahre alt sein und die Erlaubnis einer erziehungsberechtigten Person haben. Du kannst mehrere Begleitpersonen anmelden.

Ab deinem 18. Geburtstag darfst du dann selbstständig und ohne Begleitung fahren.

Begleitpersonen

Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren ab 17 müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und dürfen max. einen Punkt im Fahreignungsregister haben. 

Bereit für die Straße?

So geht's mit dem Antrag für BF17

 

Für eine reibungslose Antragstellung für das begleitete Fahren ab 17 kannst du dich auf die Fahrschule Wörner verlassen. Wir stellen die erforderlichen Anträge bereit. Du musst bereits auf dem Antrag deine Begleitpersonen angeben und das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten einholen.

Die Unterlagen für die Anmeldung sind dieselben wie für den normalen Führerschein: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passbild, aktueller Sehtest und Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.

Weitere Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 findest du auf der Webseite der Initiative BF17.